Die größten Irrtümer rund um den legalen Waffenbesitz
Der Irrtum:
"Sportschützen dürfen scharfe Waffen geladen (oder ungeladen) in der Öffentlichkeit mit sich rumtragen..."
Die Wahrheit:
Sportschützen dürfen
keine "scharfe Waffen - weder geladen noch ungeladen -in der Öffentlichkeit mit
sich rumtragen". Zum Führen einer Schußwaffe benötigt man einen Waffenschein.
Und den bekommen Sportschützen nicht!
Im Sinne des Waffengesetzes führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt
darüber außerhalb der eigenen Wohnung, seiner Geschäftsräume oder des eigenen
befriedeten Besitztums ausübt.
Diese Erlaubnis zum Führen (Waffenschein) wird allerdings nur in seltenen Ausnahmefällen erteilt. Voraussetzung ist, dass zum einen der Antragsteller mehr als die Allgemeinheit gefährdet ist und zum anderen eine Schusswaffe geeignet ist, die Gefährdung tatsächlich zu reduzieren. Besonders letzteres ist meist nicht der Fall.
Sportschützen, Jägern und Sammlern werden nur Waffenbesitzkarten in den drei verschiedenen Ausprägungen erteilt. Eine Waffenbesitzkarte ist eine waffenrechtliche Erlaubnis zum Besitz – aber nicht zum Führen – einer Waffe. Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte in Deutschland sind durch das Waffengesetz geregelt.
Der Transport einer Waffe zum Beispiel ist allgemein erlaubt, wenn die Waffe
ungeladen und in einem verschlossenen Behältnis (nicht zugriffs- und nicht
schussbereit) mitgeführt wird – zum Beispiel im verschlossenen Kofferraum. Der
Transport muss außerdem mit dem waffenrechtlichen Bedürfnis zu tun haben. Der
Sportschütze darf seine Waffen zum Schießstand oder zum Büchsenmacher
transportieren, der Jäger zusätzlich in sein Revier...
Der Irrtum:
"Die zentrale Lagerung der Sportwaffen und der Munition in den Vereinsheimen ist sicherer als die private, anonyme Lagerung zu Hause..."
Die Wahrheit:
Das Risiko bei einer wo auch immer angesiedelten zentralen Lagerstelle von Schußwaffen und Munition besteht darin, dass kriminelle Elemente in dem Wissen um die Mengen an gelagerter Waffen und Munition zu einem Einbruch verleitet werden können, da sie hier Mengen vorfinden, deren "wirtschaftliche Verwertung" interessant ist.
Dieses Risiko wird auch von der größten Polizeiorganisation, der Gewerkschaft der Polizei, so gesehen. Die demgegenüber allein vom wesentlich kleineren Bund deutscher Kriminalbeamter für sinnvoll gehaltene getrennte Aufbewahrung oder sogar vollständige Auslagerung aus dem Privathaushalt verkennt, dass damit der Amoklauf von Winnenden nicht zu verhindern gewesen wäre. Unbeschadet des rechtswidrigen und durch nichts zu rechtfertigenden Verhaltens des Vaters des Täters, wäre es für diesen ein Leichtes gewesen, entweder mit der Waffe oder mit der Munition oder einfach so in den ihm bekannten Schützenverein zu gehen, sich dort eine Waffe und/oder die Munition zum vorgeblichen Schießtraining aushändigen zu lassen, um dann seinen unheilvollen Weg zu beschreiten indem er als erstes die Aufsicht erschießt...
Die zentrale Aufbewahrung von Waffen und Munition birgt daher letztlich mehr Risiken als die dezentrale und damit auch anonyme Aufbewahrung zu Hause.
Der Irrtum:
"Mit Schreckschußwaffen darf man an Silvester auf der Strasse schießen..."
Die Wahrheit:
Das Verschießen von pyrotechnischer Munition aus waffenscheinfreien
Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen ist vom eigenen eingezäunten
Grundstück (befriedetes Besitztum) ohne eine waffenrechtliche Erlaubnis
zulässig, wenn es den Vorgaben der Verwendungssicherheit - also Schießen
senkrecht nach oben und nicht in der Nähe von leicht brennbaren Objekten -
entspricht. Ist man zur Silvesterfeier bei Bekannten eingeladen, darf man auch
auf dem dortigen Grundstück schießen, wenn der Inhaber des Hausrechts hierfür
seine Zustimmung erteilt.
Ist die Verwendungssicherheit nicht gegeben, muss das Schießen grundsätzlich
unterbleiben, da eine Gefährdung Dritter nicht ausgeschlossen ist.
In allen anderen Fällen
ist das Schießen mit Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen außerhalb einer
genehmigten Schießstätte auch an Silvester grundsätzlich nicht erlaubt.
Dies gilt auch für die Erlaubnisinhaber eines Kleinen Waffenscheins, da die
Erlaubnis lediglich zum Führen der Waffe, aber nicht zum Schießen außerhalb von
Schießstätten berechtigt. Wer gegen diese Vorschrift verstößt, begeht eine
Ordnungswidrigkeit. Verstöße werden mit Geldbußen bis zu 10.000 Euro geahndet.
Der Irrtum:
"Sportschützen dürfen sich vollautomatische Maschinenpistolen kaufen..."
Die Wahrheit:
Vollautomatische Waffen sind in Deutschland für Privatpersonen generell verboten. Davon gibt es keinerlei Ausnahme, selbst mit einem Waffenschein nicht.
Anlage 2 des WaffG:
Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition
ist verboten:
1.1
Waffen (§ 1 Abs. 2), mit Ausnahme halbautomatischer tragbarer Schusswaffen, die
in der Anlage zum Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen (Kriegswaffenliste)
in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. November 1990 (BGBl. I S. 2506) oder
deren Änderungen aufgeführt sind, nach Verlust der Kriegswaffeneigenschaft;
1.2
Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 nach den Nummern 1.2.1 bis 1.2.3 und
deren Zubehör nach Nummer 1.2.4, die
1.2.1.1
Vollautomaten im Sinne der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.2
--------------
Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.2 definiert vollautomatische Waffen wie folgt:
2.2
Automatische Schusswaffen; dies sind Schusswaffen, die nach Abgabe eines
Schusses selbsttätig erneut schussbereit werden und bei denen aus demselben Lauf
durch einmalige Betätigung des Abzuges oder einer anderen
Schussauslösevorrichtung mehrere Schüsse abgegeben werden können (Vollautomaten)
--------------
Ausnahmen hiervor gibt es nur für Polizei und Bundeswehr und auch dann nur bedingt. Während Polizisten nämlich zum Beispiel ihre normale Pistole mit nach Hause nehmen dürfen, darf der Polizist auf keinen Fall die Maschinenpistole mitnehmen. Diese darf er nur in seiner aktiven Dienstausübung führen.
Der Irrtum:
"Die ganzen Morde mit Schußwaffen in Deutschland sind doch zum größten Teil auf Sportschützen und Jäger zurückzuführen..."
Die Wahrheit:
Nur 3 % aller Schußwaffendelikte in Deutschland werden mit legal besessenen Waffen begangen. Dabei ist zu berücksichtigen, daß diese Delikte nicht zwangsläufig auch von den originären Eigentümern dieser legal besessenen Waffen begangen werden. Zu den legalen Schußwaffen als Tatwaffen werden auch gestohlene Waffen aus Privat- und Staatsbesitz gezählt, die dann von Verbrechern mißbraucht wurden. Ebenfalls in den 3% enthalten sind die Vergehen, die von staatlichen Waffenträgern/-besitzern begangen werden, also z.B. Polizeibeamte, Soldaten, BGS.
Um die wirklich Quote von Verbrechen zu ermitteln, die mit legalen Waffen von privaten Legalwaffenbesitzern begangen werden, benötigt man detailiertere Angaben als die der öffentlichen Polizeilichen Kriminalstatistik, welche jedoch der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind. Errechnet man auf Grundlage der vorhandenen Verteilung (behördliche vs. privat besessen), so kommt man in etwa auf eine Quote von 0,006%.
Der Irrtum:
"Wenn man alle Schußwaffen für Privatleute verbietet, dann gibt es auch keine Verbrechen mehr mit diesen Waffen..."
Die Wahrheit:
Zugegeben, die These klingt logisch und verlockend. Die Realität lehrt uns jedoch die Erkenntnis, daß sie dieser Überlegung nicht folgt. Sogar das Gegenteil ist der Fall !
In Großbritannien wurde nach dem Amoklauf an einer Schule in Dunblane am 13. März 1996 im folgenden Jahr ein totales Kurzwaffenverbot verhängt. Die Anzahl der Verbrechen mit Schusswaffen ist seitdem dramatisch angestiegen und liegt im europäischen Vergleich an erster Stelle, international gesehen sogar weit vor den USA.
Internationale Studien haben bewiesen, daß ein solches Verbot einen negativen Effekt hat. Eigentlich ist es bei genauerer Betrachtung logisch: Steht ein Verbrecher vor der Wahl ein Verbrechen zu begehen und er erfährt, daß das Opfer beispielsweise ein Jäger ist, so wird er ggf. von seiner Tat ablassen und ein anderes – vermeindlich unbewaffnetes Opfer suchen. Bei einem Totalwaffenverbot kann er relativ sicher davon ausgehen, daß keines seiner Opfer bewaffnet ist. Umgekehrt stört es einen Verbrecher grundsätzlich nicht gegen Gesetze zu verstoßen. Er wird sich im Zweifelsfalle also bewaffnen, egal ob legal oder illegal. Gerade jugendliche Straftäter empfinden verbotene Gegenstände als Statussymbole besonders verlockend.
Der Irrtum:
"Private Waffen sind ja noch OK aber Großkaliberwaffen müssen verboten werden. Die Gefährdung die von ihnen ausgeht, ist wesentlich höher als bei jeder anderen Waffe..."
Die Wahrheit:
Die Morde von Eislingen, welche mit einer Kleinkaliberwaffe begangen wurden, zeigen auf traurige Weise, daß diese Behauptung nicht stimmt. Allein ein Vergleich der Energiewerte der verschiedenen Kaliber ergibt, daß alleine die Einordnung über Projektilgrößen keinen Maßstab für Gefährlichkeit (Letalität) zulässt.
Eine Waffe wird nicht weniger gefährlich, nur weil das verschossene Projektil kleiner ist. Eine Waffe ist dann gefährlich wenn sie fahrlässig oder vorsätzlich gegen einen anderen Menschen eingesetzt wird.
Der Irrtum:
"Kleinkaliberwaffen sind nicht gefährlich..."
Die Wahrheit:
Auszug aus der Unterrichtung der Bundesregierung - Drucksache 577/09 an den Bundesrat am 01-02-2010:
"Bezüglich des Gefahrenpotentials erlaubnispflichtiger Schusswaffen gilt, dass sogenannte großkalibrige Waffen mit entsprechend stark geladener Munition zwar zu einer hohen Durchschlagskraft führen und die Geschosse so auch Türen oder dünne Wände durchschlagen können, sie stellen im Hinblick auf die Handhabung aber auch höhere Anforderungen an den Schützen.
Kleinkaliberwaffen sind aufgrund des geringen Rückstoßes leichter zu handhaben als großkalibrige Waffen. Mit ihnen können gleichwohl tödliche Verletzungen herbeigeführt werden, wie der vierfache Mord von Eislingen am 9. April 2009, für den die Waffen Wochen vor der Tat aus der Waffenkammer eines Schützenvereins gestohlen worden waren, und die Amoktaten in Finnland im November 2007 und September 2008 mit insgesamt 20 Toten belegen. Außerdem sind Geschosse bestimmter kleiner Kaliber durchaus geeignet, selbst Schutzwesten zu durchschlagen.
Geschosse in kleinem Kaliber, aber mit hoher Geschwindigkeit, sind ggf. gefährlicher als großkalibrige Geschosse mit geringer Geschwindigkeit.
Der Irrtum:
"Waffenbesitzer sind doch alles Verrückte, die nur darauf warten rumzuballern. Das sind Militaristen, die gerne Krieg spielen würden und sich an der Macht der Waffe aufgeilen..."
Die Wahrheit:
Abgesehen davon, daß man hier nette Austauschspielchen mit den Begriffen “Waffen” und “aufgemotzte Autos” machen könnte, ist diese Behauptung unwahr. Die ca. 3,5 Millionen legalen Waffenbesitzer sind ein repräsentativer Querschnitt durch die deutsche Bevölkerung. Es gibt Arbeiter, Rentner, Hausfrauen (und Hausmänner), Ingenieure, Mediziner, Professoren, Lehrer, Angestellte, Studenten, Kriegsdienstverweigerer – eben all jene, die es auch in anderen Lebensbereichen gibt.
Daß diese Menschen eine gewisse Affinität zum Schießsport haben müssen, ist nicht zu bestreiten. Daß sie das zu einer Gefahr für die Allgemeinheit macht allerdings schon. Das findet auch Prof. Dr. Dietmar Heubrock, Geschäftsführender Direktor des Instituts für Rechtspsychologie in einem Gutachten.
Download des Gutachtens als PDF
Der Irrtum:
"Waffen wurden zum Töten entwickelt..."
Die Wahrheit:
Das war mal der Primärzweck einer Waffe. Soweit ist das richtig. Zuerst wurden Waffen für die Jagd und zur Verteidigung entwickelt. Aber seit Jahrtausenden sind sie auch Sportgeräte.
Würde man kategorisch behaupten, dass Waffen ausschließlich zum Töten dienen, dann würde das ja bedeuten, dass Millionen von Sportschützen, Bogen- und Armbrustschützen, Speer- und Axtwerfer ihre Sportgeräte falsch gebrauchen. Das wird sich wohl niemand ernsthaft wünschen, oder?
Der Irrtum:
"Je mehr das Waffengesetz verschärft wird, umso größer die Sicherheit..."
Die Wahrheit:
Leider stimmt das nicht. Denn wer Waffen missbräuchlich benutzen will, der hält sich auch nicht an Recht und Gesetz.
In Großbritannien sind seit eine Amoklauf an einer Schule (1996) sämtliche Handfeuerwaffen (Pistolen/Revolver) für Privatpersonen verboten. In diesem Zeitraum bis heute (2010) ist die Waffenkriminalität um mehrere hundert Prozent gestiegen. Die Zahl illegaler Waffen und der Verbrechen die damit begangen werden, wird von den Behörden geschönt.
Der Schmuggel von Waffen ist nicht kontrollierbar und die traditionell unbewaffneten Bobbys (englische Polizisten) bekommen es inzwischen fast immer mit bewaffneten Verbrechern zu tun.
Der Irrtum:
"Man muss alle Schusswaffen in privater Hand verbieten um Straftaten, Morde, Amokläufe und Verletzungen zu verhindern..."
Die Wahrheit:
Oberflächlich gesehen ein guter Vorschlag. Sieht man sich aber die Statistiken an, dann werden die wenigsten Straftaten mit scharfen Schusswaffen begangen.
Für Mord- und Totschlag sind hauptsächlich immer noch zweckentfremdete Haushaltsgegenstände verantwortlich. D.h. Messer, Äxte und die breite Masse der „stumpfen Gegenstände“ und andere „Waffen“ die aber nicht als Waffen, sondern als alltägliche Gebrauchsgegenstände definiert sind.
Es ist sehr viel wahrscheinlicher, durch einen Gegenstand des täglichen Gebrauchs umzukommen, als durch eine Schusswaffe.
Der Irrtum:
"Ein Mensch, der Schußwaffen besitzt ist labil und gefährlich oder hat er soziale bzw. psychische Defizite..."
Die Wahrheit:
Nach einer Studie der Uni Bremen gehören Legal-Waffenbesitzer mehrheitlich zu den psychisch stabilen und verantwortungsbewussten Personen. Damit übertreffen sie die Kontrollgruppe von Nicht-Waffen-Besitzern in den Aspekten: Verantwortungsbewusstsein, Regeltreue, sozialer Kompetenz und Zuverlässigkeit.
Der Irrtum:
"Messer, Autos, Äxte, usw. sind Gebrauchsgegenstände und keine Waffen"
Die Wahrheit:
Semantisch richtig, sachlich falsch. Es sterben jährlich weit mehr Menschen durch als Waffe benutzte Gebrauchsgegenstände als durch "echte" Waffen.
Im statistischen Vergleich finden sich Schusswaffen im einstelligen Promillebereich
Der Irrtum:
"Ein Waffenverbot ist gerechtfertigt, wenn man auch nur ein Leben retten kann..."
Die Wahrheit:
Das ist reine Heuchelei!
Jeden Tag verhungern weltweit 30.000 Menschen. Jährlich sterben in Deutschland rund 60.000 Menschen durch falsch verschriebene Medikamente. Noch mal 25.000 Tote durch Wechselwirkung mit anderen Medikamenten. 40.000 sterben an den miserablen hygienischen Zuständen in deutschen Krankenhäusern und knapp 4.200 Menschen sterben jährlich durch die Verkehrsteilnehmer, die sich nicht an die Gesetze halten, sich überschätzen oder unter Alkohol und/oder Drogen stehen.
Durch was für ein Gesetz soll man diese Menschen retten?
Der Irrtum:
"Messer, Baseballschläger, Golfschläger, Äxte, Autos, etc. haben vorwiegend andere Einsatzzwecke als das Töten..."
Die Wahrheit:
Grundsätzlich ist das korrekt, aber trotzdem werden diese Gegenstände wesentlich häufiger für einen Mord und Totschlag verwendet als Schußwaffen.
Diese Gegenstände sind nach der offiziellen Statistik des Bundeskriminalamtes überwiegend für die Toten und Verletzten in Deutschland verantwortlich bzw. werden für diese Taten verwendet...
Der Irrtum:
"Die Medien zeigen doch, wie gefährlich Schusswaffen sind!..."
Die Wahrheit:
Wird eine Person mit einem PKW getötet, dann sind das im Durchschnitt gut vier Zeilen im Lokalblatt, wenn überhaupt. Wird ein Mensch von einem privaten Waffenbesitzer erschossen, dann toben sich die Medien tagelang in meterhohen Schlagzeilen und Sondermeldungen aus...
Stellt sich dann aber wenig später heraus, dass die Waffe illegal war, verliert sich ganz plötzlich das Interesse der Medien...
Bei Legalwaffenbesitz wird das Thema über viele Wochen ausgewalzt....
Den Medien geht es nur und ausschließlich um die Quoten und die Auflage (und damit natürlich um deren Gewinn) und nicht etwa um die Verhältnismäßigkeit und gar die Gerechtigkeit.
Der Irrtum:
"Ohne Waffen keine Amokläufe..."
Die Wahrheit:
In England hat erst vor kurzem (2010) ein Mann 13 Leute während einer Amokfahrt mit dem Auto totgefahren. In England herrscht übrigens seit 1997 ein weitgehendes Kurzwaffenverbot für Privatleute...
Wer kennt die meist drittklassigen Action- Filme nicht, in denen Autos explodieren, Häuser in Schutt und Asche fallen, Menschen meterweit durch die Luft geschleudert werden wenn sie von einem Schuss aus einer Pumpgun getroffen werden? Hübsche Effekte, aber eben nur filmische Fiktion.
Die Realität ist viel banaler. Vorderschaftrepetierflinten- das ist der korrekte Name für diese Waffenart- sehen teilweise recht martialisch aus sind aber nichts weiter als einfache mehrschüssige Schrotflinten. Als solche verschießen sie die gleiche Munition wie Jagd- oder Sportflinten. Diese Munition enthält je nach Patronenart einige wenige bis zu einigen hundert kleine Blei- oder Eisenkugeln die bereits wenige Meter nach Verlassen des Laufes auffächern und einen großen Trefferbereich abdecken.
Die Energie der Gesamtpatrone verteilt sich auf jedes einzelne Projektil, folglich ist die Mär von einer alles zerstörenden Waffe nichts weiter als eine Erfindung der Filmindustrie.
Wer das immer noch anzweifelt, möge bitte die Physik bemühen. Ein Körper kann immer nur so viel Energie abgeben, wie er zuvor aufgenommen hat. Zusätzlich wirkt auf eine Kraft immer eine Gegenkraft. Was heißt das jetzt? Einem Projektil oder im Fall einer Schrotpatrone mehreren Projektilen, wird durch die explosionsartige Verbrennung des Treibladungspulvers einen Anfangsenergie mitgegeben. Ein Teil davon wird durch Reibung in Wärme umgewandelt, ein Teil auf das Ziel übertragen. Der Summe dieser Kräfte wirkt eine genau gleiche Kraft, in diesem Fall der Rückstoss, entgegen.
Hätte eine Pumpgun die angeblich so zerstörerische Wirkung, müsst die gleiche Energie auf den Schützen übertragen werden. Welcher Jäger oder Sportschütze würde sich schon freiwillig die Schulter zertrümmern und gleichzeitig meterweit durch die Luft schleudern lassen?
Der Irrtum:
"Sportschießen hat keinen höheren Zweck und macht gesellschaftlich keinen Sinn..."
Die Wahrheit:
Genau so wenig wie Formel 1, Motorradfahren, Fußball, Handball, Triathlon, Leichtathletik, Extremklettern und alle anderen "unnützlichen" Sportarten...
Sportschiessen ist eine Sportart und ein Hobby wie alle anderen, macht Spaß und es ist ein Leistungssport, der hohe Anforderungen an Mensch und Material stellt.
Ein Erwerb einer erlaubsnispflichtigen Schusswaffe ist immer an eine Waffenbesitzkarte geknüpft. Diese ist ein Dokument mit dem die ausstellende Waffenbehörde Art und Umfang des Waffenbesitzes reglementiert. Vor Erteilung einer Waffenbesitzkarte sind vom Antragsteller folgende Kriterien zu erfüllen:
Quelle: Waffengesetz (WaffG)
Die körperliche und geistige Eignung muss in Fällen von begründetem Zweifel auf Anordnung der Waffenbehörde von einem amtlich bestellten Mediziner oder Gutachter bescheinigt werden. Die Zuverlässigkeit prüft die ausstellenden Waffenbehörde mittels einer Abfrage des Bundeszentralregisters.
Der Sachkundenachweis wird über die Teilnahme an einer anerkannten waffenrechtlichen Schulung nachgewiesen. Der Lehrgangsinhalt umfasst die Bestimmungen des Waffengesetzes, der zugehörigen Verwaltungsvorschriften, Notwehrrecht und Nothilfe, sowie in Frage kommende Bestimmungen des BGB. In jagdlichen Schulungen sind zusätzlich erweiterte Bestimmungen des Jagdrechtes Lehrgangsinhalt. Beiden gleich ist ein umfassender praktischer Bestandteil für handhabungssicheren Umgang mit Waffen und Munition.
Der Bedürfnisnachweis kann nur über die Mitgliedschaft in einer schießsportlichen Vereinigung erfolgen. Hieran ist eine Mindestdauer (meist ein Jahr) der Mitgliedschaft mit regelmäßigem Training geknüft. Nach Ablauf dieser Zeitspanne kann der Antragsteller über seinen Verein beim übergeordneten Verband einen Bedürfnisnachweis beantragen. Verläuft die Prüfung positiv kann mit der Verbandsbescheinigung eine Waffenbesitzkarte beantragt werden.
Waffen und Munition müssen generell in geeigneten Behältnissen unterschiedlicher Widerstandsgrade vor unbefugtem Zugriff Dritter aufbewahrt werden. Bei Antragstellung überprüft die Waffenbehörde das Vorhandensein solcher Behältnisse. Nach derzeitigem Gesetzesstand ist den Waffenbehörde ein Begehungsrecht zur Kontrolle der sachgemäßen Aufbewahrung von Schusswaffen in die Wohnräume eines Waffenbesitzers gestattet. Für Waffenbesitzer ist somit Artikel 13 des Grundgesetzes aufgehoben.
Nach Erteilung einer Waffenbesitzkarte wird der Waffeninhaber regelmäßig in wiederkehrenden Abständen (ca. 1 – 3 Jahre) auf seine Zuverlässigkeit überprüft. Eine rechtskräftige Verurteilung zu einer Geldstrafe mit mehr als 60 Tagessätzen oder einer Haftstrafe führen automatisch zum Widerruf der waffenrechtlichen Erlaubnisse und Einzug der Waffen.
Quellen: